Erklärung zur Barrierefreiheit für die Allianz Arzt- und Kliniksuche unter www.allianz-arztsuche.de
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.allianz-arztsuche.de veröffentlichte Webseite
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bestrebt, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 29.04.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Die Allianz Arzt- und Kliniksuche unter www.allianz-arztsuche.de ist noch nicht vollständig barrierefrei. Wir werden unser Internetangebot für unsere Nutzerinnen und Nutzer weiter prüfen und selbstverständlich optimieren. Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alle Seiten die optimale Barrierefreiheit aufweisen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- Einige Seiten weisen eine unkorrekte HTML-Syntax auf.
- Der Tastaturfokus ist bei den Formularelementen nicht eindeutig erkennbar und allgemein zu kontrastarm.
- Ergebnisse der Vorschlagssuche werden nicht optimal vom Screenreader vorgelesen.
- Es fehlt eine Erläuterung in Leichter Sprache.
- Es fehlt eine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache.
Letzte Änderung: 29.04.2021
Barriere melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an gesundheitsmanangement@allianz.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de